29.05.2024
Öffentliche Bekanntgabe zur Offenlage der 4. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Königsbach-Stein
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört und erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
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