Vanessa Frank
Standesamt,
stv. Ordnungsamtsleiterin,
Personenstandswesen, Sozialversicherung, Rentenanträge, Ausbildungsleitung
Telefon:
07232 3008157
E-Mail schreiben
Standesamt,
stv. Ordnungsamtsleiterin,
Personenstandswesen, Sozialversicherung, Rentenanträge, Ausbildungsleitung
Telefon:
07232 3008157
E-Mail schreiben
Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.
In allen anderen Fällen sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet:
Hinweis: Bei Sterbefällen in öffentlichen oder privaten Einrichtungen haben auch andere Personen, die bei dem Tod dabei waren oder von dem Sterbefall wissen, das Recht, den Sterbefall anzuzeigen.
Sie sind außerdem zu allen Angaben verpflichtet, die das Krankenhaus nicht machen kann.