Jasmin Becht
Ordnungsamtsleiterin
Ortspolizeibehörde, Nachbarrecht,
Umweltschutz, Ordnungswesen
Telefon:
07232 3008150
E-Mail schreiben
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Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen
Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde beziehungsweise bei der zuständigen IHK.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Stellen Sie den Antrag am besten schriftlich. Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden werden.
Fristen
Keine Angaben möglich
Erforderliche Unterlagen
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen, z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere. Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.