Vanessa Frank
Standesamt,
stv. Ordnungsamtsleiterin,
Personenstandswesen, Sozialversicherung, Rentenanträge, Ausbildungsleitung
Telefon:
07232 3008157
E-Mail schreiben
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Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.
Voraussetzungen
Die Eheschließenden
Verfahrensablauf
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.
Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie beispielsweise die Einbürgerungsurkunde verlangen.
Kosten
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Rechtsgrundlage