Vanessa Frank
Standesamt,
stv. Ordnungsamtsleiterin,
Personenstandswesen, Sozialversicherung, Rentenanträge
Telefon:
07232 3008157
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Bürgerbüro Stein
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Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, müssen Sie Ihre Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.
Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Hinweis: