Eigenbetrieb Wasserversorgung

Die Gemeinde Königsbach-Stein führt das wirtschaftliche Unternehmen “Wasserversorgung“ in Form eines Eigenbetriebs im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes (EigBG). Als Eigenbetrieb stellt sie ein Sondervermögen der Gemeinde dar, das wirtschaftlich und organisatorisch selbständig, rechtlich jedoch unselbständig und damit Teil der juristischen Person Gemeinde ist.

Aufgabe des Eigenbetriebs ist es nach § 1 Abs. 2 seiner Betriebssatzung das Gebiet der Gemeinde Königsbach-Stein mit Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu versorgen.

Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität.

Die Gemeinde Königsbach-Stein hat mit der Betriebsführung der Trinkwasserversorgungsanlagen die Stadtwerke Bretten beauftragt. Ebenso übernehmen die Stadtwerke Bretten den Bereitschaftsdienst, der einen sicheren Betrieb der gesamten Wasserversorgung rund um die Uhr sicherstellt.