24.05.2022

Sanierungsgebiet „Ortskern Königsbach II“ - Fördermöglichkeiten private Eigentümer

Städtebauförderung
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Städtebauförderung

Neben zahlreichen öffentlichen Maßnahmen können auch private Maßnahmen gefördert werden

Die Gemeinde Königsbach-Stein wurde im Jahr 2019 in die Städtebauförderung mit dem Gebiet „Ortskern Königsbach II“ aufgenommen.

Neben zahlreichen öffentlichen Maßnahmen können auch private Maßnahmen gefördert werden. Hierzu hat der Gemeinderat im Ende 2019 folgende Fördersätze für private Maßnahmen beschlossen:

 

Hauptgebäude:       Fördersatz 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro je Hauptgebäude

 

Nebengebäude:      Fördersatz 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro je Grundstück

 

Die Förderung wird als nicht-zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Sanierungsvorhaben planerisch und kostenmäßig mit der Gemeinde und dem Sanierungsträger abgestimmt und mit einer Fördervereinbarung schriftlich geregelt ist!

 

Aktuell sind bereits 12 private Maßnahmen vereinbart, erste Projekte sind bereits fertig gestellt oder kurz vor der Fertigstellung. Nutzen Sie die Chance der Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt innerhalb des Sanierungsgebietes.

 

Neben der Förderung im Rahmen der Städtebauförderung gelten erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Die Modernisierungsaufwendungen, die nicht durch einen öffentlichen Zuschuss abgedeckt sind, können nach § 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz erhöht abgeschrieben werden.

 

Für nähere Informationen stehen Ihnen Herr Brandl von der Bauamt der Gemeinde sowie Herr Schäfer von unserem Sanierungsträger KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH (Telefon: 0761/20710-39 oder per Mail: schaefer@kk-san.de) zur Verfügung.