Umlegungsverfahren (Grundstückstausch)

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke so neu geordnet, dass für die vorgesehene Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

Die Neuordnung des Gebiets soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen.

Der Wert des Grundeigentums darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Eigentümer sollen ein möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.

Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Teilt die Umlegungsstelle den Eigentümern ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zu, müssen diese eine Zahlung leisten.

Hinweis: In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.

Beteiligte an einer Umlegung sind:

  • die Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • die Gemeinde
  • alle Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
  • Bedarfs- und Erschließungsträger