Cordula Allgaier-Burghardt
Hauptamtsleiterin
Telefon:
07232 3008120
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Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird?
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie ein Bürgerbegehren einleiten.
Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich: