Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019-2023 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2023
Für die darauffolgenden Geschäftsjahre 2024-2028 sind die Gemeinden verpflichtet, eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.
Die Aufstellung der Vorschlagsliste der Jugendschöffen erfolgt über den Jugendhilfeausschuss des Enzkreises. Entsprechende Bewerbungen können über die Gemeinde eingereicht werden.
Das Schöffenamt in Kürze:
- Amtszeit:
5 Jahre (01.01.2024 bis 31.12.2028)
- Persönliche Voraussetzungen sind unter anderem:
Deutscher und zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt,
in Königsbach-Stein polizeilich gemeldet sowie
Vorhandensein von sozialem Verständnis, Menschenkenntnis, Gerechtigkeitssinn und Urteilsvermögen.
Für das Amt des Jugendschöffen gilt zudem, dass man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollte.
Rechtliche Vorkenntnisse sind keine erforderlich.
- Ausschlusskriterien:
Nicht geeignet sind unter anderem Personen,
die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen,
die bereits zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft.
- Tätigkeit:
Sie entscheiden gemeinsam mit Berufsrichter/innen über Schuld- und Straffragen.
In der Regel nehmen Sie an bis zu 12 Verhandlungstagen im Jahr teil.
- Vorschlagsliste:
In der vom Gemeinderat zu beschließenden Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.
Informationsangebote:
Ausführlichere Informationen zum Schöffenamt sowie die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums unter:
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023
sowie auf der Homepage des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter:
Die Broschüre „Leitfaden für Schöffen“ sowie die Antragsformulare für die Aufnahme in die Schöffen- bzw. Jugendschöffen-Vorschlagsliste finden Sie zudem auch anbei als Download unter Dokumente unterhalb dieses Artikels.
Bewerbung:
Für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Königsbach-Stein besteht die Möglichkeit der Selbstbewerbung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer an der Übernahme eines Amtes als Schöffe oder Jugendschöffe für die Geschäftsjahre 2024-2028 interessiert ist, wird gebeten, sich bis spätestens 22.03.2023 mit Herrn Schreck, Rathaus Königsbach, Zimmer 121, Tel. 3008-122, E-Mail: schreck@koenigsbach-stein.de, in Verbindung zu setzen. Unterhalb angeführt, als PDF zum Download, erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.