DIE FÜR DEN GEMEINEN MARKT ODER FLECKEN STEIN
FESTGENOMMENEN ORDNUNGEN
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| 1555 wird ein Büchlein herausgegeben, das "alle alte Ordnung
des gemeldeten Markts Stein" enthält: |
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Festgenommene Ordnungen für den Flecken Stein -
1555
aufbewahrt im General Landesarchiv zu Karlsruhe |
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In der Einleitung des Büchleins wird gesagt, diese Ordnung sei
aufgestellt
„zu sonderlichem Nutzen, Wohlfahrt, Aufgang und Erhaltung
gemeinen Fleckens und Markt Stein, desselben Bürger und Einwohner,
auch zur Pflanzung, Erbauung und Erneuerung alten Brauces, Herkommens
und Ordnung“.
Dieses Buch sollte
„alle Jahre einmal, oder so dicke und oft vonnöten sein würde,
der ganzen Gemeinde des Markts Stein vorgelesen werden“
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